'''Heimarbeit''' ist eine dezentrale , bei der eine ihre selbst wählt (meist die ), der die und zur Verfügung stellt, die Arbeitskraft im des Unternehmers bestimmte wahrnimmt und die se dem Unternehmer überlässt.
Allgemeines
Heimarbeit wird nicht im Rahmen eines , dessen Tätigkeit als Heimarbeit eingestuft wurde.
Umgangssprachlich werden auch andere Formen der dezentralen Arbeitsorganisation wie als Heimarbeit bezeichnet, sind aber scharf gegeneinander .
Geschichte
Im Verlauf der Zeit hieß die Heimarbeit abwechselnd führte. Waren 1850 noch 10 Prozent aller Beschäftigten in der Heimarbeit tätig, fiel ihr Anteil 1900 auf 2,7 Prozent.
r�hmte sich der Hausindustrie () 1883 weitgehend �berwunden.
Die '', 4. Auflage, 1890, S. 427</ref>
Unter Verlagssystem verstand 1895 ?diejenige Art des gewerblichen Betriebes, bei welcher ein Unternehmer regelmäßig eine größere Zahl von Arbeitern außerhalb seiner eigenen Betriebsstätte in ihren Wohnungen beschäftigt?.
Der Begriff ?Heimarbeit? etablierte sich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Gegensatz zur ?Fabrikarbeit?. Die räumliche Trennung von Wohn- und Arbeitsplatz war damals eine relativ neue Erscheinung, die sich mit der und in vielen Teilen der Welt durchgesetzt hatte. In der überwiegend landwirtschaftlich geprägten Zeit vor der Industrialisierung wurde nicht zwischen Wohn- und Arbeitsplatz unterschieden. Durch die zunehmende Zentralisierung der Produktion verschwand Heimarbeit zusehends und blieb in manchen Regionen nur noch als Ergänzung zur Produktion in der Fabrik vorhanden.
Ab den späten 1980er Jahren kamen Begriffe wie ??, ?? oder ?neue Heimarbeit? in Zusammenhang mit den neuen auf. Mit der traditionellen Heimarbeit haben diese Beschäftigungsformen aber nur wenig gemein.
Rechtsfragen
Heutige ist das (HAG). Nach </ref>
Es gilt ist nur anwendbar, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist wie etwa in Abs. 3 Familienpflegezeitgesetz.
'''Gleichstellungen'''
Heimarbeiter sind vielfach Arbeitnehmern gleichgestellt. ?Soweit der Gesetzgeber Heimarbeiter den Arbeitnehmern gleichstellen wollte, hat er dies durch entsprechende Verweisungen oder Fiktionen (vgl. HAG. Auch der für Arbeitnehmer bestehende öffentlich-rechtliche Kündigungsschutz gilt für Heimarbeiter jeweils nur aufgrund gesonderter gesetzlicher Anordnung?. Das des Heimarbeiters ist -, s- und spflichtig.
'''Gewerberecht'''
Heimarbeiter müssen ihre Heimarbeit beim zuständigen anzeigen. Des Weiteren muss auch angegeben werden, welche Personen sie beschäftigen. Dies wird von der Arbeitsschutz- und der überwacht. Das HAG gilt vor allem für Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister.
Wirtschaftliche Aspekte
Jeder in der Wohnung befindliche Arbeitsplatz erspart den zur Arbeitsstätte beim , so dass sowohl der Zeitaufwand als auch die im für entfallen. Dadurch werden die vergrößert sowie und e entlastet.
Untersuchungen haben gezeigt, dass die bei Heimarbeit höher ist als am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Störungen aus der betrieblichen entfallen, wodurch die zunimmt. Dem steht gegenüber, dass die oft unscharfe Trennung von und bei Heimarbeit ebenfalls zu Störungen führen kann.
Die persönliche Kontrolle durch fehlt weitgehend, so dass Einschränkungen bei wegen fehlender eintreten können. Zudem fehlt zum großen Teil die zu Hause arbeitender . Die durch persönliche Kontakte kann durch (e, en) verringert werden.
Die Unternehmer besitzen im Regelfall weder ein , noch ein , weil sie ihre Heimarbeiter streng auftragsbezogen beschäftigen.
Abgrenzung
Nicht leicht abgrenzbar sind andere Organisationsformen. Die Teleheimarbeit ist eine Variante der Telearbeit. ist, wer als in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Auftraggebern gewerblich arbeitet, auch wenn er seine Produktionsmittel selbst beschafft oder vorübergehend für eigene Rechnung arbeitet. Sie alle haben gemeinsam, dass die Arbeitsumgebung durch die Privatsphäre dominiert wird. Am günstigsten ist ein , das eine räumliche Trennung von der Privatsphäre ermöglicht.
International
In unterliegt die Heimarbeit dem österreichischen Heimarbeitsgesetz (HArbG). Heimarbeiter ist unter anderem, wer, ohne Gewerbetreibender zu sein, in eigener Wohnung oder selbst gewählter Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung von Waren beschäftigt ist ( HArbG).
In der gilt das Heimarbeitsgesetz (HArG) vom 1. Januar 2009. Anders als in Deutschland und Österreich sind Heimarbeiter Arbeitnehmer, und deren Arbeitgeber lassen Heimarbeit ausführen ( Satz 1 HArG). Als Heimarbeit gilt jede gewerbliche und industrielle Hand- und Maschinenarbeit, die ein Heimarbeitnehmer allein oder mit Familienangehörigen in seiner Wohnung oder in einem andern, von ihm bestimmten Arbeitsraum gegen Lohn ausführt (Art. 1 Satz 4 HArG).
Die gelten als das erste Land, das Arbeitnehmern einen auf Heimarbeit (</ref> Arbeitgeber müssen eine etwaige Absage mit schwerwiegenden Dienst- oder Betriebsinteressen begründen. Hierzu gehören srisiken, unlösbare Probleme in der ung und untragbare finanziellen Schäden. Einen Antrag kann nicht stellen, bei dem die Präsenz am Arbeitsplatz naturgemäß erforderlich ist wie (Busfahrer, Straßenbahnfahrer, Fahrer von LKW, Kapitäne) oder .
Literatur
- es.'' Verlag Fischer, Jena 1899. (Neuauflage. Nabu Press, 2010, ISBN 978-1-148-29059-1)
- : ''Politisches Handwörterbuch'', Leipzig : K.F. Koehler, 1923, S. 769?772
Weblinks
- Alexander Rechsteiner: Im Blog des vom 29. Oktober 2021
Siehe auch
Einzelnachweise
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