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'''Heimarbeit''' ist eine dezentrale , bei der eine ihre selbst wählt (meist die ), der die und zur Verfügung stellt, die Arbeitskraft im des Unternehmers bestimmte wahrnimmt und die se dem Unternehmer überlässt.

Allgemeines

Heimarbeit wird nicht im Rahmen eines , dessen Tätigkeit als Heimarbeit eingestuft wurde.

Umgangssprachlich werden auch andere Formen der dezentralen Arbeitsorganisation wie als Heimarbeit bezeichnet, sind aber scharf gegeneinander .

Geschichte

Im Verlauf der Zeit hieß die Heimarbeit abwechselnd führte. Waren 1850 noch 10 Prozent aller Beschäftigten in der Heimarbeit tätig, fiel ihr Anteil 1900 auf 2,7 Prozent.

 r�hmte sich der Hausindustrie () 1883 weitgehend �berwunden.

Die '', 4. Auflage, 1890, S. 427</ref>

Unter Verlagssystem verstand 1895 ?diejenige Art des gewerblichen Betriebes, bei welcher ein Unternehmer regelmäßig eine größere Zahl von Arbeitern außerhalb seiner eigenen Betriebsstätte in ihren Wohnungen beschäftigt?. Zwischen Januar und Februar 1906 fand in Berlin eine Heimarbeitsausstellung statt.

In der war das Verlagssystem als Organisationsform der dezentralen Produktion von erheblicher Bedeutung. Ein in einer Stadt ansässiger Unternehmer (?Verleger?) ließ in Heimarbeit produzieren, indem er den Heimarbeitern Rohstoffe (etwa Baumwolle) zur Verfügung stellte und für die hergestellte Ware (Textilien) einen Lohn bezahlte. Der Verleger bezahlte die Rohstoffe (er trat in , daher der Begriff ?Verleger?), bevor er sie an die Heimarbeiter zwecks übergab. Im April 1912 trat das erste deutsche Heimarbeitsgesetz in Kraft, unter Kriegsbedingungen folgte im Oktober 1939 ein neues. Im April 1951 trat das heutige Heimarbeitsgesetz in Kraft.

 definierte 1956 die Heimindustrie als ?eine (von einem zentralisierten Absatz her geleitete) dezentralisierte Kleinproduktion, die dadurch charakterisiert ist, dass wirtschaftlich abh�ngige Kleinproduzenten in eigener Wohnung oder Arbeitsst�tte (unter ihnen �berlassener Arbeitsdisposition) ohne unmittelbare Verbindung zum Konsumenten im Auftrag eines Unternehmers t�tig werden, der die Produktion unter eigenem Risiko auf die Marktgegebenheiten abstimmt?.

Rechtsfragen

Heutige ist das (HAG). Nach </ref>

Es gilt ist nur anwendbar, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist wie etwa in Abs. 3 Familienpflegezeitgesetz.

'''Gleichstellungen'''

Heimarbeiter sind vielfach Arbeitnehmern gleichgestellt. ?Soweit der Gesetzgeber Heimarbeiter den Arbeitnehmern gleichstellen wollte, hat er dies durch entsprechende Verweisungen oder Fiktionen (vgl. HAG. Auch der für Arbeitnehmer bestehende öffentlich-rechtliche Kündigungsschutz gilt für Heimarbeiter jeweils nur aufgrund gesonderter gesetzlicher Anordnung?. Das des Heimarbeiters ist -, s- und spflichtig.

'''Gewerberecht'''

Heimarbeiter müssen ihre Heimarbeit beim zuständigen anzeigen. Des Weiteren muss auch angegeben werden, welche Personen sie beschäftigen. Dies wird von der Arbeitsschutz- und der überwacht. Das HAG gilt vor allem für Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister.

Wirtschaftliche Aspekte

Jeder in der Wohnung befindliche Arbeitsplatz erspart den zur Arbeitsstätte beim , so dass sowohl der Zeitaufwand als auch die im für entfallen. Dadurch werden die vergrößert sowie und e entlastet.

Untersuchungen haben gezeigt, dass die bei Heimarbeit höher ist als am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Störungen aus der betrieblichen entfallen, wodurch die zunimmt. Dem steht gegenüber, dass die oft unscharfe Trennung von und bei Heimarbeit ebenfalls zu Störungen führen kann.

Die persönliche Kontrolle durch fehlt weitgehend, so dass Einschränkungen bei wegen fehlender eintreten können. Zudem fehlt zum großen Teil die zu Hause arbeitender . Die durch persönliche Kontakte kann durch (e, en) verringert werden.

Die Unternehmer besitzen im Regelfall weder ein , noch ein , weil sie ihre Heimarbeiter streng auftragsbezogen beschäftigen.

Abgrenzung

Nicht leicht abgrenzbar sind andere Organisationsformen. Die Teleheimarbeit ist eine Variante der Telearbeit. ist, wer als in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Auftraggebern gewerblich arbeitet, auch wenn er seine Produktionsmittel selbst beschafft oder vorübergehend für eigene Rechnung arbeitet. Sie alle haben gemeinsam, dass die Arbeitsumgebung durch die Privatsphäre dominiert wird. Am günstigsten ist ein , das eine räumliche Trennung von der Privatsphäre ermöglicht.

International

In unterliegt die Heimarbeit dem österreichischen Heimarbeitsgesetz (HArbG). Heimarbeiter ist unter anderem, wer, ohne Gewerbetreibender zu sein, in eigener Wohnung oder selbst gewählter Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung von Waren beschäftigt ist ( HArbG).

In der gilt das Heimarbeitsgesetz (HArG) vom 1. Januar 2009. Anders als in Deutschland und Österreich sind Heimarbeiter Arbeitnehmer, und deren Arbeitgeber lassen Heimarbeit ausführen ( Satz 1 HArG). Als Heimarbeit gilt jede gewerbliche und industrielle Hand- und Maschinenarbeit, die ein Heimarbeitnehmer allein oder mit Familienangehörigen in seiner Wohnung oder in einem andern, von ihm bestimmten Arbeitsraum gegen Lohn ausführt (Art. 1 Satz 4 HArG).

Die gelten als das erste Land, das Arbeitnehmern einen auf Heimarbeit (</ref> Arbeitgeber müssen eine etwaige Absage mit schwerwiegenden Dienst- oder Betriebsinteressen begründen. Hierzu gehören srisiken, unlösbare Probleme in der ung und untragbare finanziellen Schäden. Einen Antrag kann nicht stellen, bei dem die Präsenz am Arbeitsplatz naturgemäß erforderlich ist wie (Busfahrer, Straßenbahnfahrer, Fahrer von LKW, Kapitäne) oder .

Literatur

  • es.'' Verlag Fischer, Jena 1899. (Neuauflage. Nabu Press, 2010, ISBN 978-1-148-29059-1)
  • : ''Politisches Handwörterbuch'', Leipzig : K.F. Koehler, 1923, S. 769?772

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise